Werkvertrag

AGB Werkvertrag Drexler GmbH & Co. KG

§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei  denn wir haben ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
 
§ 2
Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
 
§ 3
Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags beim Auftraggeber erteilt wird.
(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen nach Rechnungserteilung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Rechtsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 
§ 4
Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
 
§ 5
Haftung für Mängel
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
 
§ 6
Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
§ 7
Verjährung eigener Ansprüche
(1) Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
(2) Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 8
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Die Textform gem. § 126b BGB ist ausreichend.

§ 9
Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.